Mach1 1600W Zulasung

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Robin0M

Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von Robin0M »

Hallo Leute,
besitze einen Mach1 Modell 10B mit 1600W, ohne Straßenzulassung.
Ich möchte veruchen den verkehrssicher zu machen und dann eine Einzelzulassung zu erhalten.
Viele der fehlenden Teile, wie Rückspiegel, Hupe, Taster für Hupe und Lichtschalter bekommt man ja als Original Ersatzteile. Reflektoren mit CE-Siegel bekommt man ja auch problemlos. Das original Schutzblech passt auf die großen Reifen leider nicht, aber da finde ich auch noch eine Lösung.
Das Problem besteht in der fehlenden Plakette mit Hersteller-/Seriennummer und den fehlenden Papieren.
Vielleicht könnt Ihr mir da helfen.
Wäre vielleicht jemand bereit, mir eine Kopie seiner Zulassungsunterlagen zukommen zu lassen? Die individuellen Positionen (Fahrgestellnummer etc,) könnt Ihr gerne entfernen, ich brauche nur den Nachweis, dass die Roller grundsätzlich, sowie alle Bauteile, zulassungsfähig sind, dann versuche ich mal mein Glück beim TÜV/DEKRA. Sinnvollerweise ein ähnliches Modell mit 48V und >=1000W.
Photo einer Plakette mit Herstellernummer gibt es ja bereits hier im Forum.
Im Voraus vielen Dank.

Joshy

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von Joshy »

Vergiss es. Gibt es nicht. Macht niemand.
Problem ist die EMV Prüfung beim TÜV.
Kosten Grössenordnung 10 Mille.
Ich habe nachgefragt.

Robin0M

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von Robin0M »

Danke erstmal für die Antwort.
Ich habe mich lange mit dem Thema beschäftigt und viel recherchiert. Im Netz findet man einiges, und wie das meistens so ist, auch viele Falschaussagen.
Grundsätzlich gibt es zwei Zulassungsverfahren. Die Typenprüfung und die Einzelzulassung.
Die Typenprüfung gilt für den Fahrzeugtyp, also alle Fahrzeuge einer Art und ist für Hersteller. Die Kostet tatsächlich so um die 10.000 € und der Hersteller muß EN/ISO 9002 zertifiziert sein.Darauf will ich nicht weiter eingehen, da das tatsächlich uninteressant ist.

Für einzelen Fahrzeuge gibt es aber eben auch die Einzelzulassung.
Einzelzulassung: nur für Kleinserien geeignet
Wie der Name schon sagt, muss jedes Produkt einzeln dem TÜV oder einer entsprechenden Organisation vorgeführt und zugelassen werden. Entspricht der Scooter allen Voraussetzungen kann dies innerhalb weniger Tage geschehen. Kostenpunkt: ca. 30 Euro pro Zulassung. Eine EN/ISO 9002 Zertifizierung des Herstellers ist in diesem Fall nicht erforderlich.
(Zitat extraenergy.org)
ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde
(Zitat Bürgerservice Landkreis Harburg)

Wenn man sich § 21 StVZO durchliest, dann steht da, dass ein Prüfer die zuständigen Tests durchführt, wenn man keine Dokumente diesbezüglich hat.
Im Netz findet man hierzu diverse Aussagen. Meistens wird von Kosten zwischen 80 € und 150 € gesprochen.

Nachdem man auch Videos online findet mit ähnlichen Modellen mit Zulassung, nehme ich an, dass es schon geht, und die Leute, die Du beim TÜV angesprochen hast, einfach keine Lust hatten, bzw. vielleicht auch gar nicht die Möglichkeiten, um diese Tests durchzuführen, Joshy.

Ich habe verschiedene Kontakte, die ich dazu angehen werde, und melde mich danach. Momentan bin ich aber noch am Umbauen, damit auch alles TÜV-gerecht ist, wenn ich zum Vorstellen gehe.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Robin0M

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von Robin0M »

Klar gibt's die Mach1 mit Straßenzulassung.
Jedoch nicht die Version mit 1600W und brushless Motor, für die ich mich entschieden habe.

Was Du geschrieben hast mit Seriennummer (Fahrgestellnummer etc.) und der Datenbank ist soweit alles richtig, bezieht sich aber nicht direkt auf die Einzelzulassung. Was auf der Typenplakette steht, ist die Nummer für die o.g. EN/ISO 9002 Zertifizierung, sowie die Seriennummer des Fahrzeuges.

Die Einzelzulassung ist gedacht für z.B. ein komplett selbstgebautes Fahrzeug. Das kann natürlich weder eine Hersteller ID, noch eine Modellnummer oder Fahrgestellnummer haben. Kann aber trotzdem zugelassen werden, wenn eben alle Gutachten vorhanden sind, bzw. ein Prüfer es abnimmt. Da sind wir dann wieder bei dem Punkt mit dem Aufwand und den Kosten.
In der Datenbank wird festgehalten, was alles bereits zugelassen wurde, damit man nicht alles von Neuem prüfen muß. Nachdem es also Modelle von Mach1 mit Zulassung gibt, könnte ein Prüfer also argumentiere, dass alle gleichen Teile, die bei dem anderen Modell zulassungsfähig sind auch zugelassen werden können. Es gilt also nur einen solchen Prüfer zu finden.

Mir ist schon klar, dass die Aussichten eher schlecht sind, aber ich werd's versuchen. Hab da noch ein paar Asse im Ärmel. Letzendlich geht es hier nicht um einen Supersportwagen, sondern um einen besseren Tretroller mit 25km Reichweite. Die sollen sich mal nicht so dranstellen. ;)

Mudi Manni

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von Mudi Manni »

COC (Zulassung)




Dieser Artikel erläutert das Certificate of Conformity im Rahmen der Fahrzeug-Typenprüfung; zur CE-Kennzeichnung siehe EG-Konformitätserklärung.
COC steht für Certificate of Conformity. Das Dokument bezeugt, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und ist dazu gedacht, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher braucht man es vor allem im Import- und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung.
Betroffen sind viele unterschiedliche Warengruppen, so Arzneimittel, Messgeräte, Fahrzeuge und andere. Für Messgeräte wie Manometer ist z. B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für Deutschland zuständig.
In der Praxis kann man bei Bedarf das COC vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, wohl in der Regel dieselben sind, die nach einem mehr oder weniger umfangreichen Prüfverfahren das COC ausstellen und/oder beglaubigen.
Hersteller von Fahrzeugen, die Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck muss für den Druck Papier verwendet werden, das entweder durch farbige graphische Darstellungen geschützt ist oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält. Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 7 der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise dann und nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Typgenehmigung wird das Verwaltungsverfahren genannt, durch das ein Mitgliedstaat bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt. Die EG-Typgenehmigung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3. Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis waren die der Mercedes Benz C-Klasse von 1993. Die ersten Elektrofahrzeuge mit einer vollständigen EU-Zulassung der Klasse M1 waren die THINK City PKW.
Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z.B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/COC_%28Zulassung%29

Das klingt zwar nicht so schlimm, aber Du braucht die kompl. Beleuchtung mit E- Kennungsnummern, eine Bescheinigung von einen Sachverständigen, das der Rahmen, die Lenkung, die Radaufhängungen, die Bremsen, Bremsgestänge und Leitungen mindestens das doppelte von 75 Kg ( so wird in Deutschland ein Fahrzeugführergewicht eingerechnet ) aushält. ( in jeder Fahrsituation ) So jemanden mußt Du erst mal finden!!! Das wird nichts, kauf Dir lieber einen guten Gebrauchten!!! LG,
Mudi Manni

Joshy

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von Joshy »

Das Problem ist:
Sobald Du elektrisch etwas änderst ist eine neue EMV Prüfung notwendig.
Unter Elektrik fallen unter anderem Motor und Regler.
Ich habe nicht einfach beim TÜV nachgefragt, sondern bei einem der zuständigen Sachverständigem auf dem Gebiet.
Antwort. Kein Problem. Alles machbar. EMV Laborprüfung notwendig.
Kosten dafür in fünfstelligen Bereich.

Ich bin jedoch gerne dabei wenn Du einen Roller kostengünstig von 1000 auf 1600 aufrüstest und zulässt.
Den 1600er habe ich schon daheim liegen. Samt Regler.

bart

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von bart »

Robin0M hat geschrieben:Hallo Leute,
besitze einen Mach1 Modell 10B mit 1600W, ohne Straßenzulassung.
Ich möchte veruchen den verkehrssicher zu machen und dann eine Einzelzulassung zu erhalten.
Viele der fehlenden Teile, wie Rückspiegel, Hupe, Taster für Hupe und Lichtschalter bekommt man ja als Original Ersatzteile. Reflektoren mit CE-Siegel bekommt man ja auch problemlos. Das original Schutzblech passt auf die großen Reifen leider nicht, aber da finde ich auch noch eine Lösung.
Das Problem besteht in der fehlenden Plakette mit Hersteller-/Seriennummer und den fehlenden Papieren.
Vielleicht könnt Ihr mir da helfen.
Wäre vielleicht jemand bereit, mir eine Kopie seiner Zulassungsunterlagen zukommen zu lassen? Die individuellen Positionen (Fahrgestellnummer etc,) könnt Ihr gerne entfernen, ich brauche nur den Nachweis, dass die Roller grundsätzlich, sowie alle Bauteile, zulassungsfähig sind, dann versuche ich mal mein Glück beim TÜV/DEKRA. Sinnvollerweise ein ähnliches Modell mit 48V und >=1000W.
Photo einer Plakette mit Herstellernummer gibt es ja bereits hier im Forum.
Im Voraus vielen Dank.
solltest du da was neues haben ... gib mir bescheid denn ich habe auch einen 10er mach 1 (16hundert bl)

gruss

bart

bart

Re: Mach1 1600W Zulasung

Beitrag von bart »

ORICHUTZBLECH AM 10B

habe heute ein orischutzblech am 10b montiert

enge kiste aber lösbar

erwärmen und verformen dann kann man das passend bekommen

entweden mit heissluftfön (nich hAarfön sondern so ein 2000w industriefön) oder mit FEUER (weiche gasflamme)

DA ICH GERADE KEINEN iNDUSTRIEFÖN ZUR HAND HATTE ... FEUER :D

Handschuhe sind da ein gaaanz wichtiges Hilfsmittel

und nen Topf mit Wasser sollte man auch bereitstehen haben (frag mich nicht wofür!!)

.... lange rede kurzer sinn ... man kann mit einigen bemühungen ein orischutzblech am 10b montieren

gruss

bart

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