Hallo Harry,
anbei die Rechtslage in Deutschland. LG,
Mudi Manni
Hallo!
Zunächst einmal muss man hier auf einen Irrtum hinweisen:
Es gibt KEINE Garantiepflicht in Deutschland! Niemand MUSS eine GARANTIE auf irgendwas geben. Was Sie hier meinen ist die
Gewährleistung. Die einzige Gemeinsamkeit, die Garantie und Gewährleistung haben, ist der Anfangsbuchstabe - da hört es dann aber auch schon auf.
Die Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung die der Hersteller geben kann.
Die Gewährleistung ist eine, im Gesetz Pflicht , für die das Gesetz Gewähr leistet. Bei Verbrauchergeschäften (Unternehmer > Verbraucher) gilt eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung (auch Gewährleistungsfrist) von zwei Jahren. Näheres regelt der §438 BGB bzw §§474ff BGB. Bei gebrauchter Ware gilt bei Verbrauchergeschäften eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, so gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§476 BGB) nach der angenommen wird, daß das Auftreten des Mangels innerhalb der ersten 6 Monate ein Beweis für den latent, von Anbeginn vorhandenen Mangel ist.
Bei Verkäufen von Privat an Privat gilt die Gewährleistung bei Neuware auch. Allerdings kann Verbraucher die Gewährleistung ausschliessen, wenn er das Risiko nicht tragen will. Bei Gebrauchtwaren ist dies Gang und Gäbe.
Wann eine Person ein Unternehmer regelt u.a. der §15 EStG. Dort findet man die Legaldefinition für Unternehmer. Diese Definition wendet sich auch und gerade auf Verkäufer im Internet an. Mit dem Status "Unternehmer" wird bei Internetverkäufen gleichfalls das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen tragend (vgl. BGH Urteil vom 3.11.2004 VIII ZR 375/03) (a.F. FernAbsG).
Es handelt sich hierbei übrigens um die Umsetzung der EU Richtline des europäischen Parlaments 1999/44/EG. Die Richtline würde mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 umgesetzt. Bei der Gelegenheit wurde auch gleich das FernAbsG in das BGB integriert.