Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

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MI99
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Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von MI99 »

Hi alle,

darf ich an einem Elektro-Motorrroller (NQIX 500, 125er-Klasse) eine zugelassene Nebelschlußleuchte montieren?

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Falcon
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von Falcon »

Soweit ich mich erinnere: ja

hab mal die KI befragt, die hat es bestätigt :)

Zitat:

Ja, Sie können eine zugelassene Nebelschlussleuchte an Ihrem Elektro-Motorroller ( NIU NQi GTS 500, 125er-Klasse) nachrüsten, müssen dabei jedoch die strengen deutschen Vorschriften bezüglich Anbringung und Zulassung gemäß StVZO einhalten.

Zulässige Nebelschlussleuchte
Die nachgerüstete Leuchte muss über eine offizielle ECE-Zulassung verfügen, erkennbar an einem entsprechenden Prüfzeichen (E-Kennzeichnung) auf dem Gehäuse. Es gibt keine speziellen, für Motorroller vorgeschriebenen Produktnamen, wichtig ist allein die Kennzeichnung.

ECE-Kennzeichnung: Achten Sie darauf, dass die Leuchte ein E-Prüfzeichen besitzt, das die Konformität mit den europäischen Regelungen bestätigt.
Art der Leuchte: Gemäß § 53d StVZO muss die Leuchte ein einzelnes, helles, rotes Licht abstrahlen.
Spezifische Produkte: Es gibt verschiedene universal passende LED-Nebelschlussleuchten mit ECE-Zulassung auf dem Markt.

Einbauvorschriften
Der Einbau muss exakt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu vermeiden.

Anzahl und Position: Es ist nur eine Nebelschlussleuchte zulässig. Diese muss entweder in der Mitte oder links von der Fahrzeuglängsmitte angebracht sein.
Abstand zur Bremsleuchte: Der Abstand zwischen der leuchtenden Fläche der Nebelschlussleuchte und der der Bremsleuchte muss mehr als 100 mm betragen, um Verwechslungen auszuschließen.
Höhe: Die Unterkante der Leuchte darf nicht weniger als 250 mm und die Oberkante nicht mehr als 1000 mm über dem Boden liegen.
Schaltung: Die Nebelschlussleuchte darf nur zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht leuchten und muss separat ausschaltbar sein. Eine Kontrollleuchte im Cockpit, die anzeigt, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, ist ebenfalls Pflicht.

Verwendung

Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern durch Nebel verwendet werden, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Bei Missbrauch drohen Bußgelder.



vg

Goto Dengo
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von Goto Dengo »

Ja, ist erlaubt. Mindestabstand 10 cm von der Bremsleuchte.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __53d.html

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rainer*
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von rainer* »

Die darf nur leuchten, wenn das Licht an ist (da das ja immer an ist, also eher theoretischer Natur, wenn Du das Licht doch abschalten kannst, muss der Schalter für die NSL in Reihe bzw. hinter dem Lichtschalter sein.) Und Du brauchst eine gelbe Kontrollleuchte am Lenker oder im Tacho dafür.

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Falcon
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von Falcon »

Falcon hat geschrieben:
Do 6. Nov 2025, 10:23
Schaltung: Die Nebelschlussleuchte darf nur zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht leuchten und muss separat ausschaltbar sein. Eine Kontrollleuchte im Cockpit, die anzeigt, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, ist ebenfalls Pflicht.
so ist es vorgesehen, nicht anders ...

vg

MI99
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von MI99 »

Danke. Dann werde ich am WoE (Windschild sollte morgen geliefert werden) mal schauen, wo ich einen Schalter hin kriegen könnte. Alle weiteren Fragen fallen nicht mehr unter "Gesetzliche Regelungen" sondern unter "wie komme ich an die Kabel" :-)

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Falcon
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von Falcon »

MI99 hat geschrieben:
Do 6. Nov 2025, 16:04
Danke. "wie komme ich an die Kabel" :-)
ich würde neue kabel verlegen, 12V vom converter abgreifen und schalter und kontroleuchte kaufen (evtl. ein relais)

vg
Zuletzt geändert von Falcon am Fr 7. Nov 2025, 02:47, insgesamt 1-mal geändert.

MI99
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von MI99 »

Falcon hat geschrieben:
Do 6. Nov 2025, 16:08
MI99 hat geschrieben:
Do 6. Nov 2025, 16:04
Danke. "wie komme ich an die Kabel" :-)
ich würde neue kabel verlegen, 12V vom converter abgreifen und schalter und kontroleuchte kaufen (evtl. ein relais)

vg
Für 200 mA verbaue ich kein Relais, da zieht das Relais schon fast mehr Strom als die Leuchte. Ich hätte die Spannung am Frontscheinwerfer abgegriffen, da habe ich dann auch schon dessen Sicherungsmaßnahmen (was auch immer die beim NQIX sein mögen...) mit dabei.

Ich habe mir jetzt aber mal den Roller von hinten angeschaut - wird schwierig, da irgendeine Montagefläche zu finden, bei der ich die 100 mm Mindestabstand zum Rücklicht eingehalten kriege. Muß am Wochenende mal nachmessen, wo ich da landen würde.

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Falcon
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Re: Nebelschlußleuchte am Elektro-Motorroller?

Beitrag von Falcon »

zb. an der schwinge montieren? (manche befestigen dort ihr kennzeichen - harley zb.)

vg

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