Ja klar! Mache ich schon seit vielen Jahren bei Bedarf so

Ja klar! Mache ich schon seit vielen Jahren bei Bedarf so
Sorry wenn ich dich verwirrt habe. Das war nicht meine Absicht. Ist anscheinend etwas eskaliert.roman_ hat geschrieben: ↑Fr 10. Okt 2025, 01:53Ich lese fasziniert aber auch zunehmend verwirrt mit... kleines Update: es wird wohl eine Horwin EK1 mit dem großen (36Ah) Akku. Somit bin ich auch ohne Ladesäulengefummel reichweitentechnisch ganz gut versorgt. Dennoch: für alle Fälle (und für längere Strecken) würde ich eigentlich gerne, weil es der Stauraum auch erlaubt, das Ladegerät dabei haben und damit die Möglichkeit haben, unterwegs zu laden. Klar, ich kann immer mit dem Akku und dem Ladegerät ins nächste Café rennen und da nach Strom fragen, käme mir aber ein bisschen blöd vor. Daher nochmal die Frage: wenn ich mir dieses angesprochene Adapterkabel kaufe und auch einfach immer dabei habe, kann ich dann sicher (und mit sicher meine ich, das worst case Szenario ist: es funktioniert nicht, nicht: der Akku explodiert...) an ner Ladesäule laden? So wie ich es verstehe ist es eigentlich nicht vorgesehen, aber möglich, kann man das so zusammenfassen?
Bis dahin ist alles richtig verstanden. Der Punkt ist die Verwendung einer "passiven dummen Haushaltssteckdose" an einem smarten Anschluss über einen (geeigneten) Adapter.roman_ hat geschrieben: ↑Fr 10. Okt 2025, 19:12Ich verstehe das Problem und ich finde gut, dass du es genau erklärst! Ob man es dann macht, ist ja jedem selbst überlassen. Ich möchte durchaus verstehen, was ich da tue und es nicht einfach machen. Also, nach meinem Verständnis: das gute evalbo-Kabel gaukelt der Ladesäule vor, dass ein Typ-2- (und Level-2)-Fahrzeug dranhängt und schmeißt auf der Schuko-Seite "passenden" Strom für für mein EK1-Ladegerät raus.
Dein Ladegerät zieht die Leistung die es ziehen kann und nicht mehr. Der verbaute Schukostecker und die Schukosteckdose dürfen normgerecht nur mit 16A abgesichert werden und hier liegt der Knackpunkt im Bezug auf das Thema Typ 2 mit 20 oder gar 32A.
Das perfide daran: die Ladestation protokolliert und sichert "Beweise". Selbst wenn irgendwas bis zur Unkenntlichkeit verbrennt, lässt sich hinterher "rechtssicher" nachweisen was das Fahrzeug vorgegeben hat. Ob das dann mit einer eventuellen Brandursache (davor haben wir ja alle in erster Linie Angst) irgendwas zu tun hat, ist dann sekundär.dominik hat geschrieben: ↑Fr 10. Okt 2025, 20:17Das Problem entsteht erst wenn etwas passieren sollte, dann werden die Normen rangezogen und dann wird von einem Gutachter festgestellt dass es keiner Norm entspricht, was im schlimmsten Fall den Verlust der Versicherung und somit selbst regulieren des Schadens (auch an der Ladesäule und umliegenden Sachen) bedeutet.
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