Also, ich habe mir den Beitrag vom 7.1.25 der Marktcheck-Sendung nun auch einmal angesehen....Afunker hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2025, 15:06@guewer:
Aufpassen! In Marktcheck gab es letztens einen Bericht über einen PKW-Fahrer der von der HUK auf HUK 24 gewechselt, weil die günstiger war.
Leider wurde ein Schaden bei der HU-Prüfung ihm zum Verhängnis...
In den AGB der HUK24 sind solche Schäden (obwohl hier die Dekra der Schuldige war) bei einer HU-Prüfung ausgenommen
und die HUK24 musste nicht den Anteil ihres VN übernehmen, sondern der musste das selbst tragen....
Da fragt man sich, wofür hat man dann eine Versicherung?
Erstens ist diese Unfallschadenkonstellation für eine Rollerversicherung (bis 45 km/h) vollkommen irrelevant, weil es da gar keine Schadensfreiheitsklassen gibt. Die (eigene) Versicherung kann den Versicherten deshalb auch nicht vor die Alternative stellen: Zahlen oder SF-Herabstufung!
Und zweitens hätte der Versicherte den Schaden auch nicht zahlen müssen, wenn er sich mit einer Rückstufung in seiner SF-Klasse bereit erklärt hätte. - Also, zumindest nicht direkt und auf ein Mal.

Es geht nicht um "Teilschuld", sondern um Doppelversicherung bei einem Unfallschaden. Also wenn es zwei Versicherungen gibt, die für denselben Schaden aufkommen könnten. Dann ist da laut den Bedingungen des Gesamtverbands der Versicherungen eine Aufteilung der Schadensumme im Verhältnis 50:50 vorgesehen. Den Versicherungsgesellschaften steht es jedoch frei, diese vorgeschlagenen Klauseln in ihr eigenes Vertragswerk zu übernehmen.Übrigens: Die HUK24 ist nicht die einzige, die solche Schäden nicht bezahlt, wo eine Teilschuld dem VN zur Last gelegt wird.
Letztlich hat die HUK24 den Versicherten doch nicht belastet, aber leider nur weil sich die Medien eingeschaltet hatten und "aus Kulanz".
Und als allerletztes: Solch eine Schadenskonstellation ist extrem selten. - Bestimmt weniger als einer von tausend Schäden ist so gelagert. Aber typisch Medien: Immer an den extremst seltenen Fall dran aufhängen und sich darüber empören.