kleiner Tipp:
ich sehe immer wieder 45er, die ganz brav rechts am Rand der Fahrbahn fahren. Das ist o.k. , wenn es bergauf geht und der Roller eh weit unter 45 km/h kriecht. Da kann man als Rollerfahrer auch mal Nachsicht mit den PKWfahrern haben

--> auch hier stellt sich die Frage, warum keine Technik verbaut ist, die den 45ern ab einer gewissen Steigung automatisch mehr Schub bis erlaubte Vmax ermöglicht.
Allerdings auf ebener Strecke (50-70km/h) gestatte ich es nie und nimmer anderen vierrädrigen Verkehrsteilnehmern mich "auf meiner Spur" zu überholen!!
Dafür sind die Spuren oft zu schmal (mal mit Zollstock messen).
Ich fahre mit
Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand. Das entspricht meist der Fahrspurmitte!. Keiner kann mich zwingen , durch Rillen, Schlaglöcher, Abbrüche oder Ansammlungen von Schmutz etc. am Rand entlang zu tänzeln.
Eine Verkehrbehinderung kann man das auch nicht nennen, da zumeist die Differenz zum Tempolimit 5km/h wäre. Und wir wissen ja, dass beim Überholvorgang eine Beschleunigung gewählt werden muss, die ein zügiges Überholen ermöglicht. Dabei darf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aber wiederrum nicht überschritten werden.
Mit dem Fahren in der Spurmitte zwinge ich andere VTeilnehmer, die Überholspur/Gegenspur zu benutzen. wenn ich brav am Rand fahre, kommen Überholende gerne mal bis an den Spiegel.
Riskantes Überholen auf "meinem streckenabschnitt" ohne genügend Sicherheitsabstand ist schwerwiegender als der Vorwurf einer Verkehrsbehinderung.
Selbst wenn mein Roller 50+ fahren würde: Die PKWfahrer sind jahrelang geimpft, dass diese beim bloßen Anblick eines kleinen Rollers trotzdem zum Überholen ansetzen werden.