MEroller hat geschrieben: ↑Di 7. Okt 2025, 12:38
Wie immer gilt bei Typ2 (ich wiederhole es nur noch dieses Mal): Das Ladegerät zieht nur so viel von der Typ2 Dose über Schuko, wie es selbst umsetzen kann. Dem ist es VÖLLIG egal, was der Typ2 Stecker der Ladesäule vorgaukelt... Wenn das öffentliche Laden dadurch zuverlässiger wird, ist mir das nur recht und hat nichts mit "kein Kinderkram zu tun"
Einspruch euer Ehren! Vorweg: die technischen Zusammenhänge sind mir völlig klar und deine Argumentation lasse ich so (funktional gesehen) gelten.
Trotzdem ist das ein grober und vorsätzlicher Verstoß gegen jede Norm und Sicherheitsvorschrift. Wie viele lesen hier mit und haben nicht wie du die nötigen Grundkenntnisse um das Thema angemessen beurteilen zu können?
Man baut sowas einfach nicht zusammen. Eine vorgeschaltete Sicherung hat in diesem Fall nicht die Aufgabe ein angeschlossenes Gerät zu schützen. Ihre Aufgabe ist die Verkabelung (und dazu gehört besagte Schuko-Verbindung) vor Überlastung zu schützen. Der Ladestation zu signalisieren gefahrlos 20A liefern "zu dürfen" ist wie der Einbau einer zu starken Sicherung zu sehen.
Woher wissen wir ob die Ladestation bei >20A abschaltet? Strenggenaommen kann sie sich auch auf das angeschlossene Fahrzeug verlassen.
Woher wissen wir dass die Anhebung auf 20A kein "Kunstgriff" ist diese einfachen Typ2-Schuko-Adapter zu verbannen?
Hand aufs Herz: wer steht stundenlang neben der Ladestation und beobachtet den Ladevorgang?
Es geht nicht darum ob etwas funktioniert, das hatten wir bereits im Metron-Zero-Adapter Thread.
Der Anspruch ist ob es technisch normgerecht und verantwortbar ist.
So gesehen wäre ist es "Vorsatz" und keine "Fahrlässigkeit" mehr. Das entscheidet wer für einen eventuellen Schaden aufkommt. Mag jeder selbst entscheiden sich auf so einen Schleudersitz zu setzen und das in einem öffentlichen Forum vorher anzukündigen.
Diese Lösung ist mehr als nur "dodgy"!
Meine Meinung, sag mir wo ich übertreibe.