Pfriemler hat geschrieben: ↑Do 30. Okt 2025, 12:06
patba hat geschrieben: ↑Do 30. Okt 2025, 09:23
... wenn z.B. durch Kurzschluss in meiner eigenen Garage ein Brand ausbricht, dass dann die TK den Schaden am Auto zahlen würde. 
 
Mein Bauch würde das Problem der Gebäudeversicherung zuordnen und nur wenn die nicht greift der TK.
 
Ich glaub nicht, bin aber kein Versicherungsexperte. Gebäudeversicherung: "Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Solche Bestandteile können z. B. für das Gebäude maßgefertigte Einbaumöbel und Einbauküchen sein."
Alles was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist nicht versichert, sondern ist Hausrat.
Hausratversicherung:
versichert sind: "Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern, wenn diese nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert sind. Beispiele für Teile und Zubehör: Sommer- oder Winterräder, Fahrradträger, Dachboxen, Kindersitze."
nicht versichert sind: "Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger"
mal weitergegoogled:
Laut HUK Coburg zahlt die Kasko.
https://www.huk.de/haus-haftung-recht/r ... aeden.html