Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

MQI-Berlin
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von MQI-Berlin »

Superingo hat geschrieben:
Mo 27. Okt 2025, 17:11
Fahren genügend Leute mit dem E-Bausatz umher mit neuen Papieren auf 60kmh ausgestellt.
ja, und?
Diese Fahrzeuge sind keine Fahrzeuge, die mit einem Versicheurngskennzeichen gefahren werden dürfen.
Einfach mal bei Ebay Kleinanzeigen reinschauen, da werden einige gebrauchte Fahrzeuge mit Second Ride Umhau angeboten.
ebay:
"0 Ergebnisse für Second Ride Umhau"

Kleinanzeigen:
Es wurden leider keine Ergebnisse für „second ride umhau“ gefunden.

Wenn man hier nach "Elektro-Schwalbe" schaut, findet man "Govecs Schwalbe" in recht großer Zahl, die alle 45er/ L1E sind
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Basti80
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von Basti80 »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Di 28. Okt 2025, 14:53

Diese Fahrzeuge sind keine Fahrzeuge, die mit einem Versicheurngskennzeichen gefahren werden dürfen.
Wie oft willst Du jetzt noch sagen, dass das nicht möglich ist? Natürlich fahren die mit Versicherungskennzeichen.

MQI-Berlin
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von MQI-Berlin »

Basti80 hat geschrieben:
Di 28. Okt 2025, 16:23
Wie oft willst Du jetzt noch sagen, dass das nicht möglich ist? Natürlich fahren die mit Versicherungskennzeichen.
Die Original Schwalbe? Die darf.
Die so gepimpte Elektro-Schwalbe?
Die darf nicht.
Das ist "Fahren mit einem nicht zulässungsfähigen Fahrzeug" und richtig Teuer.

Es muss richtig schwer sein,d as zu verstehen.
Nur die Schwalben mit Zweitakter-Motor von "Anno-Knips", bzw Baugleichen, die noch in der DDR erstmalig in verkehr gebracht worden sind, dürfen, mit diesem Motor, in der Bundesrepublik mit einem Versicherungskennzeichen 60 km/h fahren.

Alle anderen, irgendwie umgebauten, mit gefälschten Seriennummern, Fahrgestellnummern, ... nicht.
Und diese Elektro-Schwalben kann man recht einfach erkennen.
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Basti80
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von Basti80 »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Di 28. Okt 2025, 18:55

Es muss richtig schwer sein,d as zu verstehen.
Nur die Schwalben mit Zweitakter-Motor von "Anno-Knips", bzw Baugleichen, die noch in der DDR erstmalig in verkehr gebracht worden sind, dürfen, mit diesem Motor, in der Bundesrepublik mit einem Versicherungskennzeichen 60 km/h fahren.
Über nichts anderes reden wir hier. Es geht nur um diese alten DDR-Fahrzeuge, wie ich es Dir hier in diesem Thread bereits beantwortet habe:
Meinst Du mich mit "Kollege"?

Ich rede ausschließlich von den alten in der DDR zugelassenen Simson. Diese darf man mit E-Antrieb ausstatten und weiterhin 60 km/h fahren.

MQI-Berlin
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von MQI-Berlin »

Du schreibst jetzt:
Über nichts anderes reden wir hier. Es geht nur um diese alten DDR-Fahrzeuge, wie ich es Dir hier in diesem Thread bereits beantwortet habe:
und hattest letzte Woche das folgende Geschrieben:
von Basti80 » Fr 24. Okt 2025, 20:37
MQI-Berlin hat geschrieben:
Fr 24. Okt 2025, 19:17

Nein, nur Simsons mit Verbrenner dürfen 60 km fahren, die mit Elektromotor nicht.
Sie muss "original" sein, also so, wie sie damals, in der DDR, in Verkehr gebracht wurde.
Das ist eine Fehlinformation, soweit ich informiert bin. Das ist ja gerade der Clou, dass diese Maschine dann 60 km/h fahren darf. Ich hatte das seinerzeit mal in einem YT-Video so gesehen und die Webseite "second ride" hat das ebenfalls.
Und das ist komplett etwas anderes, als das, was du jetzt behauptest.
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Basti80
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von Basti80 »

MQI-Berlin hat geschrieben:
Di 28. Okt 2025, 21:15
Du schreibst jetzt:
Über nichts anderes reden wir hier. Es geht nur um diese alten DDR-Fahrzeuge, wie ich es Dir hier in diesem Thread bereits beantwortet habe:
und hattest letzte Woche das folgende Geschrieben:
von Basti80 » Fr 24. Okt 2025, 20:37
MQI-Berlin hat geschrieben:
Fr 24. Okt 2025, 19:17

Nein, nur Simsons mit Verbrenner dürfen 60 km fahren, die mit Elektromotor nicht.
Sie muss "original" sein, also so, wie sie damals, in der DDR, in Verkehr gebracht wurde.
Das ist eine Fehlinformation, soweit ich informiert bin. Das ist ja gerade der Clou, dass diese Maschine dann 60 km/h fahren darf. Ich hatte das seinerzeit mal in einem YT-Video so gesehen und die Webseite "second ride" hat das ebenfalls.
Und das ist komplett etwas anderes, als das, was du jetzt behauptest.
Nein, denn ich bin natürlich davon ausgegangen, dass Du mit "Simsons (..) mit Elektromotor" die Second Rides meinst, auf die sich Rainer* ja auch explizit in seinem Beitrag bezog:
rainer* hat geschrieben:
Do 23. Okt 2025, 09:56

Legal geht es auf zwei Varianten. 125er Niu kaufen und den Führerschein dafür hast Du ja. Oder eben Simson (kann ja auch eine mit festgefahrenem Motor sein...) und den Umbausatz auf Elektro (Second Ride) kaufen. Beides natürlich nicht ganz billig aber dafür eben legal.

Monkeyhead
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Re: Niu NQI Sport Cargo ab Bj. 2023 schneller machen

Beitrag von Monkeyhead »

Nur weil jemand ein Versicherungskennzeichen an seine Mercedes G-Klasse schraubt ist das noch lange kein Kleinkraftrad.

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