Hallo zusammen,
ich wohne momentan in Shanghai. Wie es sich gehoert habe ich mir hier einen E-Roller gekauft.
Standardmodell. Kann nicht wirklich die Details aufzaehlen. Einzig er faehrt maximal um die 40-45 km/h.
Ich werde Anfang April wieder nach Deutschland umziehen. Ich moechte ihn gern mitnehmen und gg noch einen 2. als Ersatz kaufen. Bei einem Preis von ca. 350,- Euro ist das fuer mich keine Preisfrage.
Nun zu meinen Fragen:
Sehe ich das richtig das fuer das Versicherungskennzeichen nur die CoC Bescheinigung und die Fahrgestellnr. noetig ist?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Hat jemand Erfahrungen mit dem einfuehren ( Zollbetimmungen kenn ich, kein Problem )?
Muss er vom TUEV geprueft werden? Brauch ich eine spezielle Strassenzulassung?
Danke fuer die Hilfe.
Import von Rollern aus China
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STW
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Re: Import von Rollern aus China
Alle Angaben ohne Gewähr (und Pistole):
CoC und übereinstimmende Fahrgestellnr. sind erforderlich, aber soweit ich weiß ist noch ein Typenschild Pflicht. Bei meinem Taiwan-Roller (mit Variomatik) ist auch noch ein Aufkleber vorhanden, der die Übersetzungsverhältnisse der Vario sowie Motor- und Controllertyp angibt. Etwas Vergleichbares gibt es am Chinakracher (Nabenmotor) meiner Frau nicht, insofern weiß ich nicht, ob der Aufkleber bei mir eher dekorativen Charakter hat oder für die Zulassung in Nicht-EU - Ländern erforderlich ist.
Sofern die CoC das Maschinchen als Roller mit 45km/h ausweist, sollten ein TÜV-Besuch sowie wie eine zusätzliche Straßenzulassung überflüssig sein. CoC ersetzt die alte ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis). Mit der CoC gehst Du dann zum Versicherungshöker Deiner Wahl und holst Dir ein kleines Kennzeichen.
CoC und übereinstimmende Fahrgestellnr. sind erforderlich, aber soweit ich weiß ist noch ein Typenschild Pflicht. Bei meinem Taiwan-Roller (mit Variomatik) ist auch noch ein Aufkleber vorhanden, der die Übersetzungsverhältnisse der Vario sowie Motor- und Controllertyp angibt. Etwas Vergleichbares gibt es am Chinakracher (Nabenmotor) meiner Frau nicht, insofern weiß ich nicht, ob der Aufkleber bei mir eher dekorativen Charakter hat oder für die Zulassung in Nicht-EU - Ländern erforderlich ist.
Sofern die CoC das Maschinchen als Roller mit 45km/h ausweist, sollten ein TÜV-Besuch sowie wie eine zusätzliche Straßenzulassung überflüssig sein. CoC ersetzt die alte ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis). Mit der CoC gehst Du dann zum Versicherungshöker Deiner Wahl und holst Dir ein kleines Kennzeichen.
RGNT V2 ab 01/23 > 20000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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elektrocheck
Re: Import von Rollern aus China
ja servus erstmal,
bin mal neu hier.
ich interessiere mich auch für einen elektroroller.
könntest du mir da irgendwelche Kontatdaten von deinen roller senden?
bist mit dem Teil zufrieden?
für deine hilfe wäre ich sehr dankbar..
bin mal neu hier.
ich interessiere mich auch für einen elektroroller.
könntest du mir da irgendwelche Kontatdaten von deinen roller senden?
bist mit dem Teil zufrieden?
für deine hilfe wäre ich sehr dankbar..
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