Da ich jetzt auch schon einige Strecken zurück gelegt habe und bei mir laut Tacho und GPS Vergleich eine Strecke von + 10% angezeigt angezeigt wird.
Die StVZO sagt dazu in Paragraph 57 Absatz 3 unter anderem
< Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit
einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die
zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. 2
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke
darf von der tatsächlich zurückgelegten
Wegstrecke ‡ 4 Prozent abweichen. >
Meiner Meinung nach müsste man doch auf Nachbesserung bestehen können. Denn 10% mehr sind doch deutlich was anderes als 4%?