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Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 09:37
von Apollo
Soweit ich informiert bin gibt es für den NIU keine offizilellen Vorgaben für Wartungsintervalle.
Ist ja insbesondere auch für die Garantie wichtig.
Ich denke, spätestens wenn die Bremsen nachlassen ist eine Wartung fällig.
Wie geht ihr damit um ?
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 11:24
von tiger46
Spannend wusste ich nicht, wobei, dass es im Normallfall in den ersten 2 Jahren nicht viel geben darf, wäre für mich logisch. Wie sehen, denn die genauen Garantiebedingungen im Vergleich beim UNU aus?
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 11:28
von Patrick
Der Unu muss bei 500 km und 4000 km zur Wartung in den ersten beiden Jahren aber mindestens einmal pro Jahr - Bei Garantiefragen ist das denke ich auch wichtig und sinnvoll aus Herstellersicht.
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 11:35
von GreenPower
Mein Händler hat mir gesagt das ich nach 500km zur ersten Inspektion kommen soll, danach gibt es ein Serviceheft.
In der Bedienungsanleitung vom NIU steht:
Die erste Wartung sollte einen Monat nach dem Kauf oder nach 500km durchgeführt werden. Danach sollte alle 6 Monate oder 3000km eine allgemeine Inspektion und Wartung beim NIU Händler durchgeführt werden.
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 12:47
von MEroller
Alle 6 Monate Service zeugt entweder von völlig fehlendem Vertrauen in das eigene Produkt, oder ist Zugeständnis an die Händlerschaft

Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 13:24
von tiger46
sollte
Was bedeutet dies?
Verliert man beim NIU seine Garantie, wenn man es nicht macht? Und wie ist es beim UNU genau?
Gesetzlich muss man ja "nur" das Pickerl in A machen.
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 14:51
von Patrick
Wie es beim Unu genau ist habe ich ja oben geschrieben. Wenn du dich nicht an die 500 km und 4000 km Inspektion hälst dann verlierst du deinen Garantieanspruch. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers, die er an bedingungen knüpfen kann und sollte nicht mit der Gewährleistungspflicht verwechselt werden. Sicherlich wird man sich bei Unu einigermaßen kulant zeigen, sprich wenn du bei 600km hin gehst passt das sicherlich auch, allerdings wenn du nach 1,5 jahren und 5000 km kommst und nie ne Werkstatt gesehen hast, dann kann das anders ausschauen. die 500 km Inspektion ist im prinzip als zweite qualitätskontrolle zu verstehen. Bei heutigen Zweirädern übrigens völlig normal.
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 20:39
von Wasted
Die genauen Bestandteile der Inspektion sind ja im Service Manual aufgelistet. Hauptsächlich sind dies
- Sichtkontrollen auf Schäden
- Bremsen (Stand Bremsflüssigkeit, Bremshebel, Bremsweg, Bremsscheiben, Bremsgeräusche)
- Reifen (Schäden, Profil, Luftdruck)
- Stoßdämpfern und Lager (Beweglichkeit und Spiel)
- Elektrik (Funktion aller Leuchten, Starten des Rollers, Hupe, Energierückgewinnung, Instrumentenanzeige)
- Motor (Verkabelung, Geräuschentwicklung)
Nichts davon erfordert irgendwelche speziellen Kenntnisse und vieles würde dem Fahrer sowieso mit der Zeit auffallen.
Der einzige Punkt den ich für recht kritisch halte, wäre zu Prüfen ob die einzelnen Schrauben noch so sitzen wie sie sollten. Nur sind diese größtenteils eh mit Sicherungslack gekennzeichnet, durch den man leicht erkennen kann, falls sich diese gelöst haben. Dies sollte man natürlich auch regelmäßig tun. Laut Händler sind diese aber bei neueren Chargen sowieso verklebt und er würde deshalb keine Schrauben nachziehen, sofern die Lackierung dies nicht anzeigt. Wieso auch?
Was genau soll jetzt bei einer Inspektion stattfinden, das ihr euch nicht selbst zutrauen würdet? Habt ihr wirklich vor hundert Euro hinzulegen, dafür das jemand die Lichter prüft und einmal um den Block probe fährt?
Was die Garantie angeht, ist diese in meinen Augen auch weitestgehend als Marketing zu betrachten, da sowieso eine 2 jährige Gewährleistung gilt. Was genau soll den passieren? Keines der wertigen Teile wie Akku, Motor oder Kontroller werden in der Inspektion behandelt. Wenn z.B. der Motor den Geist aufgibt, wird sich der Hersteller niemals beim NIU auf fehlende Wartung oder Fehlbedienung berufen können. Auch wenn das nur Spekulation meinerseits ist, sehe ich hier einfach nicht das Risikoverhältnis gegeben, um einfach mal ein paar hundert Euro für eine Inspektion hinzulegen, die evtl. irgendeinen Garantiefall abdecken würde, der nicht auch in der Gewährleistung enthalten wäre.
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Do 20. Jul 2017, 00:33
von Patrick
Das Stichwort ist hier Beweislastumkehr nach 6 Monaten - damit wird es schwierig bis unmöglich sich danach auf die Gewährleistung zu berufen
Re: Wartungsintervalle
Verfasst: Do 20. Jul 2017, 14:23
von Evolution
Bitte Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers, in dem von ihm vorgegebenen Rahmen Leistungen zu übernehmen. Die Garantie wird in der Regel abhängig sein von Obliegenheitspflichten des Käufers wie die vorgeschriebene Wartung innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Intervallen.