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Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?

Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 16:24
von guewer
Ja, wie ist das überhaupt: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch nur mit der B196er Führerscheinerweiterung fahren? - Oder benötigt man für den zwingend einen A-Klasse-Führerschein?

Passt das noch vom Leistungsgewicht und der Maximalleistung her für einen B196er?

Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?

Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 17:52
von MEroller
Da der in der Fahrzeugklasse L3e-A1 zugelassen wurde ist er in Deutschland mit der B196 Führerscheinerweiterung auf L3e-A1 ("125er") fahrbar, ja.

Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?

Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 20:32
von Stivikivi
Klar darf man ist ein A1 Fahrzeug.