nein, es gibt keine quelle, den es findet jetzt nur in AT statt.
vg
ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
Hmpf: "Veröffentlicht vor 3 Monaten". Was war vor drei Monaten? AprilFalcon hat geschrieben: ↑Do 26. Jun 2025, 08:44NEIN, nur in Österreich![]()
siehe: https://ilovemymoped.blog/2025/04/kfz-s ... pril-2025/

Ab wann soll das angeblich gegolten haben? "Ab dem 1. April 2025"



Ein vortrefflicher Aprilscherz, der das Forum hier dermaßen an der Nase herumführt

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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
Ja, und die KI, die hier als Quelle angegeben wurde, fällt natürlich mit darauf herein. Die übernimmt halt oft Sätze oder Passagen im Internet einfach, nur weil sie irgendwo geschrieben stehen. Z.B. auch "Meldungen" am 1. April.
Inoa S5-Li + 2. Akku + 2 Ladegeräte mit je 7A => Original 4A-Lader verkauft. 11/2023 12A China-Ladegerät gekauft und umgebaut. Seit 11/2022 Tuning-Controller verbaut. Windschild (empfehlenswert) seit 03/2022. Gesamtpreis per 01/2022: 2.930 €.
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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
ja, sorry, bin auch drauf reingefallen....die technik ist halt auch nicht soweit...also nix mit Skynet und Weltherrschaft

- mea culpa ...
tut mir leid, bin zu schnell auf das thema aufgesessen, auch die frage hätte auf einen hoax hinweisen können

vg und nix für ungut

-
Zuletzt geändert von Falcon am Di 1. Jul 2025, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
Wenn's so sein sollte dann ist es aber asozial das es nicht im Text steht.

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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
Deswegen hab ich recht am Anfang in diesem Thema nach der Rechtsgrundlage gefragt. Sowas kann ja nur über eine Gesetzesänderung oder geänderte Verordnungen erfolgen. Und dazu hatte ich nix im Bundesgesetzblatt gefunden.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt:
"§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;
Damit sind die "125er" als zulassungsfreies Fahrzeug bei de Steuernummer raus. Und das hätte dann geändert werden müssen, um unsere Fahrzeuge steuerpflichtig zu machen. Entweder "außer Leichtkrafträder" einfügen, oder eben die Fahrzeuge zulassungspflichtig machen.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt:
"§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;
Damit sind die "125er" als zulassungsfreies Fahrzeug bei de Steuernummer raus. Und das hätte dann geändert werden müssen, um unsere Fahrzeuge steuerpflichtig zu machen. Entweder "außer Leichtkrafträder" einfügen, oder eben die Fahrzeuge zulassungspflichtig machen.
- HarryH
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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
Allerdings scheint es eine Änderung für Elektro-Motorräder jenseits der 125er Klasse zu geben. Die sind tatsächlich bis 2030 steuerfrei, sofern sie bis zum 31.12.25 zugelassen werden. E-Motorräder >125er mit Zulassung ab 1.1.26 kosten 50% der sonst fälligen Motorradsteuer. Scheint bei E-Autos auch so zu sein.
Steht jedenfalls hier bei einem Yamaha-Händler:
https://www.yamaha-mainfranken.de/de/ne ... rad-529451
Runterscrollen bis zur Überschrift „Und wie sieht das ganze bei E-Fahrzeugen aus?“
Steht jedenfalls hier bei einem Yamaha-Händler:
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- rainer*
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Re: ab 1.1.2026 keine Steuerbefreiung mehr?
Die Aussage ist verkürzt und stimmt deshalb nicht ganz. Die Steuerbefreiung gibt es für die Dauer von 10 Jahren, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Alle die vor 2021 erstmals zugelassen wurden (z.B. Energicas) zahlen nach Ablauf der 10 Jahre, auch wenn noch nicht das Jahr 2031 ist.
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