Freiwillige Zulassung....Da gibt es keine HU (Hauptuntersuchung alle 2 Jahre)Mojschele hat geschrieben: ↑Sa 19. Jul 2025, 00:10Wie geschrieben, es ist vom Gesetzgeber so festgelegt das mindestens die tatsächlich gefahren Geschwindigkeit angezeigt wird. Wenns bei dir anders rum ist solltest du spätestens beim nächsten Pickerltermin einen schweren Mangel bekommen... äh.. Hauptuntersuchung heißt das bei Euch?Afunker hat geschrieben: ↑Fr 18. Jul 2025, 06:21Bei meiner Wuxi ist es genau umgekehrt...50 Km/h Display/Tacho, Geschwindigkeitsanzeige am Ortsschild: 58 Km/h....
Hängt vermutlich auch mit dem Reifendurchmesser zusammen?
Der Tacho zählt die Umdrehungen des Reifens und damit die zurückgelegte Wegstrecke in Zeit X, daher die Abweichungen?
Habe ich bei Victor mal auf YT in den Kommentaren da gelassen. §§ 3+4 FZV:
"Ein zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g sowie ein land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 Tonnen darf von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist."
Bei § 3 ist auch ein LKR und ein KKR aufgeführt, welches eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erhält, woraus hervorgeht,
dass das KFZ nicht einer HU zugeführt werden muss. Da steht unter "nächste HU: 0000....."