
Auf der Website der Zul. stelle steht
"Für die Eintragung von Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis ist der Erzeuger bzw. dessen Bevollmächtigter (Generalimporteur) zuständig! ... Gibt es keinen Bevollmächtigten oder kommt dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nach, kann die Dateneingabe beim Landeshauptmann (Landesprüfstelle) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.
Sollte der Bevollmächtigte seiner Verpflichtung der Dateneingabe in die österreichische Datenbank nicht nach gehen können, so ist dies mittels einer FIN bezogenen Bestätigung und Angabe der Verhinderungsgründe nach zu weisen."
puha, das klingt so richtig amtsdeutsch

Was bedeutet Fin bezogene Bestätigung (eine Rechnungskopie?) und Viktor von BTM, müsste die Verhinderungsgründe zunächst darlegen ?:shock: Hat wer schon Erfahrung damit?