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Die Bahn

Verfasst: Mo 5. Dez 2011, 18:40
von dexter
Ich dachte es wäre doch praktisch und sinnvoll, wenn ich längere Strecken mit der Bahn und am Zielort dann mit meinem Roller fahren könnte...
vielen Dank für Ihre E-Mail. Da ein Elektro-Roller im Sinne der Beförderungsbedingungen nicht als orthopädisches Hilfsmittel gilt und die festgelegten Gewichtsgrenzen überschreitet, ist eine Mitnahme ausgeschlossen.
...aber die Bahn war ja auch noch nie praktisch und tut eher selten etwas wirklich Sinnvolles, also was hab ich mir da nur gedacht...

Ach ja: Plätze im Autozug gibt es natürlich. Kosten für einen Roller genau so viel wie für ein Auto, und man muss diesen erst selbst zum nächsten Autozug-Bahnhof bringen. Wie gesagt, eher selten...

Re: Die Bahn

Verfasst: Mo 5. Dez 2011, 19:52
von dirk74
Eigentlich ist ein Roller doch ein orthopädisches Hilfsmittel. Man kann die Strecke ja nicht zu Fuß zurücklegen. ;)

Re: Die Bahn

Verfasst: Mo 5. Dez 2011, 20:01
von M1234
dirk74 hat geschrieben:Eigentlich ist ein Roller doch ein orthopädisches Hilfsmittel. Man kann die Strecke ja nicht zu Fuß zurücklegen. ;)
Dirk, das ist gut :-) Woher will denn der Antwortende der Anfrage wissen WAS als orthopädisches Hilfsmittel gilt. Also hier würde ich dem Eröffner des Themas raten mal auf sein gutes Recht zu bestehen..

Wo stehen denn im Internet die "Beförderungsbedingungen" bitte?