Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen
• Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig)
-- ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
-- mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h,
bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)
• Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart B) (zulassungsfrei)
-- Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW)
• Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig)
-- 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e)
-- 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)
Die Unterscheidung Leichtkraftroller bzw Leichtkraftrad gibt es nur bei der Versicherung.
Ja, manche Onlinerechner fragen die 23 Jahre explizit ab.silent hat geschrieben:Habt ihr schon mal probiert, über "eingeschränkten Fahrerkreis" an günstigere Angebote zu kommen.
Beim Kfz ist es jedenfalls so dass bei Fahrern unter 23 Jahren ein saftiger Aufschlag berechnet wird.
Gruß





