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Darf ein Kleinkraftrad, für die freiwillige Zulassung, bereits ein Versicherungskennzeichen haben?

Verfasst: Sa 10. Jun 2023, 12:19
von DBuegel
War letzte Woche bei der Zulassungsstelle. Da wurde mir gesagt, man könne keine freiwillige Zulassung machen, da das Fahrzeug bereits ein Versicherungskennzeichen hat.
Ich müsse das erst abmelden, dann könne man es zulassen, davon ab das Die auch noch das (hier schon öfters erwähnte) Gutachten für die Nummernschlidausleuchtung haben wollen.
Fragen:
Kennt jemand die rechtlichen Bestimmungen darüber?
Möglicherweise die dazugehörigen §§§
Ich bin der Meinung, das ein Versicherungskennzeichen keine Zulassung ist und es meine Kohle ist, wenn ich zwei mal Versicherung bezahle.
Währe evtl jemand so freundlich, so ein Gutachten mal als PDF hochzuladen bzw als Bild einzustellen?
Ich habe nur dieses und das erkennen Die nicht an.
LETTER OF CONFIRMATION OPAI.pdf
(36.95 KiB) 71-mal heruntergeladen
Vergessen: Es geht hier um einen Mangosteen M1P ( baugleich X9 und, und, ...)

Re: Darf ein Kleinkraftrad, für die freiwillige Zulassung, bereits ein Versicherungskennzeichen haben?

Verfasst: Sa 10. Jun 2023, 13:13
von Peter51
Am Tag der freiwilligen Zulassung läge ja eine Doppelversicherung vor und das darf nicht sein. Also erst das Versicherungskennzeichen zurückgeben - am besten vom Versicherungsmakler/Versicheung schriftlich bestätigen lassen - und dann das Moped freiwillig zulassen. Einige Zulassungsstellen möchen ein TÜV-Gutachten haben für die Anbringmöglichkeit & Ausleuchtung eines normalen Kennzeichen max. 280mm * 200mm (B*H). Des Weiteren ein Verzollungsnachweis oder die Originalrechnung sowie den Kaufvertrag.

Re: Darf ein Kleinkraftrad, für die freiwillige Zulassung, bereits ein Versicherungskennzeichen haben?

Verfasst: Sa 10. Jun 2023, 13:25
von DBuegel
läge ja eine Doppelversicherung vor
Und was hat die Versicherung mit der Zulassung zu tun?
Was wir hier machen ist Meinungsaustausch.
Klar brauche ich ein Haftpflicht.
Es muss doch darüber einen §§ geben? In D gibt es doch für alles Gesetze.
Ich brauche handfeste Argumente. Für oder gegen mich.

Re: Darf ein Kleinkraftrad, für die freiwillige Zulassung, bereits ein Versicherungskennzeichen haben?

Verfasst: Sa 10. Jun 2023, 13:36
von DBuegel
Danke @Peter51
Das Stichwort "Doppelversicherung" habe ich gebraucht.
Ich bin zwar kein Anwald, meine aber, das das überhaupt kein Problem darstellt.
Die Doppelversicherung bei der Kfz-Versicherung
Wer ein Auto zulassen möchte, oder den Versicherer wechseln will, benötigt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dieser Code ist bei der Kfz-Zulassungsstelle hinterlegt. Bei der Zulassung sieht die Zulassungsstelle sofort, ob das Auto bereits bei einem anderen Unternehmen versichert ist.Ein Wechsel der Versicherung wird ebenfalls der Zulassungsstelle anhand der eVB mitgeteilt. Dies gilt für die Kündigung durch die bisherige Gesellschaft genauso wie für den Neuvertrag des künftigen Versicherers. Eine Doppelversicherung sollte auch hier auffallen. Allerdings kann es dazu kommen, dass es Überschneidungen bei den Terminen für Kündigung und Neuabschluss gibt. Dies ist aber nur möglich, wenn der Wechsel nicht zum Ende des Versicherungsjahres, einheitlich dem 31. Dezember, stattfindet. Schließt ein Fahrzeughalter, aus welchen Gründen auch immer, eine zweite Versicherung für dasselbe Fahrzeug ab, tritt nach Anzeige des Sachverhaltes der Versicherer vom Vertrag zurück, der als Zweiter dazu kam. Meist ist dazu noch nicht einmal ein Zutun des Versicherungsnehmers notwendig. Durch die Meldung der Zulassungsstelle regeln die Gesellschaften dies unter sich. Der Versicherungsnehmer bleibt nach wie vor bei dem alten Unternehmen unter Vertrag. Zuviel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.