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Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Di 20. Jun 2023, 17:54
von AnDaL
Kleinischer hat geschrieben:
Sa 17. Jun 2023, 07:43
Melli hat geschrieben:
Fr 16. Jun 2023, 16:46
Kontaktmöglichkeiten gibt es ja keine. Es sollen ja noch Techniker verblieben sein.
Doch, findest du hier in mehreren Freds:
Bernd Bündgen
Konrad-Zuse-Ring 27
53424 Remagen
‪0151 12422161‬
Bernd.buendgen@lohia-emobility.de

LG
Dirk
Bernd Bündgen steht auf meiner Rechnung als Bearbeiter. Kann der dann bei der Lohia was machen damit ich meinen Roller bekomme? ^^

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Di 20. Jun 2023, 18:07
von Kleinischer
Soweit ich weiß (ohne Gewähr!) wäre der Roller dein Eigentum, wenn du die Bescheinigung Teil 2 hättest. Dann dürfte der Roller nicht Teil der Insolvenzmasse sein (weil dein Eigentum).
Du hast aber nur den Teil 1. Damit sieht es schlecht aus.

LG
Dirk

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Di 20. Jun 2023, 21:36
von R100
Hallo zusammen,

2 Anwälte haben es mir (mir hörbarem :roll: ) erklärt: auch wenn der Roller angemeldet, alle Papiere da und vollständig vollständig bezahlt,
es mangelt an der tatsächlichen Übereignung. Daher ist der Roller nicht mein Eigentum und zählt zur Insolvenzmasse.
Wann ein Kfz ins Eigentum übergeht, kann man auch in diversen Juro-Foren nachlesen.
Wenn jemand ein zündendes Argument hat, bin für jede Info dankbar.

Ansonsten habe ich heute vom Insolvenzverwalter erfahren, dass die Lohia E Mobility GmbH das gesamte Vorratsvermögen der Schuldnerin erworben hat. Ich hatte gefragt, was denn mit den fast fertig gestellten Rollern wäre.
Nach den Bildern im Bericht zur Gläubigerversammlung scheinen einigen Rollern nur noch die Akkus zu fehlen. Ich werde mich die Tage bei Lohia erkundigen.

LG Gabi

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Di 20. Jun 2023, 23:49
von STW
Die Lohia ist ja nicht Rechtsnachfolger der Kumpan. Das muss man sich bei allen Sachen (Gewährleistung, Auslieferung bestellter und bezahlter Ware usw.) leider vor Augen halten.

Keine Rechtsberatung, weil ich dazu nicht befugt bin: ich würde in so einem Fall die AGB der Kumpan studieren und den Kaufvertrag, ob daraus hervorgeht, ab wann der Eigentumsübergang erfolgt (z.B. "mit Zahlung des vollen Kaufpreises"). Oder so ein Satz drin steht, dass der Käufer mit Bezahlung die Abnahme (also Prüfung der Kaufsache auf die vertraglich vereinbarten Eigenschaften) automatisch erklärt.

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Mo 26. Jun 2023, 21:14
von AnDaL
STW hat geschrieben:
Di 20. Jun 2023, 23:49
... ich würde in so einem Fall die AGB der Kumpan studieren und den Kaufvertrag, ob daraus hervorgeht, ab wann der Eigentumsübergang erfolgt (z.B. "mit Zahlung des vollen Kaufpreises"). Oder so ein Satz drin steht, dass der Käufer mit Bezahlung die Abnahme (also Prüfung der Kaufsache auf die vertraglich vereinbarten Eigenschaften) automatisch erklärt.
Leider gibt's die AGB nur under der Internetadresse die es nicht mehr gibt. :(
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unter https://www.kumpan-electric.com/agb/ eingesehen
werden können.

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Mo 26. Jun 2023, 22:10
von STW

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Mo 26. Jun 2023, 22:35
von AnDaL
STW hat geschrieben:
Mo 26. Jun 2023, 22:10
Verschiedene Versionen abrufbar hier: https://web.archive.org/web/20230201000 ... c.com/agb/

Letzte Version hier: https://web.archive.org/web/20230209001 ... c.com/agb/
Danke für die Info. Leider finde ich nur den Punkt:
5. Eigentumsvorbehalt

Der an den Käufer gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von e-bility.
Eigentumsvorbehalt ist halt kein Eigentumsübergang.

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Di 27. Jun 2023, 09:27
von STW
Als Nicht-Jurist hätte ich den Satz "Der an den Käufer gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von e-bility." im Umkehrschluss interpretiert als: ich habe vollständig bezahlt, und damit ist e-bility nicht mehr Eigentümer, sondern ich. Aber vielleicht gehe ich an die Sache mit zuviel ethischem Rechtsempfinden heran und nicht mit der Spitzfindigkeit eines Juristen. :roll:
Und letztendlich profitiert von der Spitzfindigkeit ja nicht einmal die ehemalige e-bility, sondern deren Kreditgeber, die nach moralischem Empfinden eher das Risiko eines Verlustes zu tragen hätten als ein Kunde.

Na gut - das zeigt also, dass man sich bei solchen Geschäften als Kunde anders absichern muss und die moderne Onlinehandelgewohnheit "erst das Geld, dann die Ware" wieder zurückschrauben muss in die Offlineversion "erst die Ware, dann das Geld".

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 18:15
von Bananenbrot73
STW hat geschrieben:
Di 27. Jun 2023, 09:27
(...) "Der an den Käufer gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von e-bility." (...)
wenn es denn nicht schon an der Lieferung mangelt...

Re: Kumpan insolvent

Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 19:58
von STW
Bananenbrot73 hat geschrieben:
Mi 28. Jun 2023, 18:15
STW hat geschrieben:
Di 27. Jun 2023, 09:27
(...) "Der an den Käufer gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von e-bility." (...)
wenn es denn nicht schon an der Lieferung mangelt...
Genau das meinte ich mit Spitzfindigkeit bei den Juristen. :D