NIU Wandlung Frage
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Auf Grund der in den letzten Monaten zu beobachten Entwicklung werden in diesem Fachforum keine politischen Themen mehr gestattet. Werden politische Themen gepostet, werden diese zeitnah gelöscht. Der Verfasser dieser Posts wird im Wiederholungsfalle verwarnt und bei weiteren Verstößen gesperrt. Wir hoffen, dass mit dieser Regelung, mit der sich das Forum den bestehenden Regeln anderer Fachforen anpasst, die emotional geführten Auseinandersetzungen beendet werden. Polemik und Beleidigungen haben in diesem Forum keinen Boden.
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NIU Wandlung Frage
Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus bzw. eher die Frage wer kennt sich nicht aus
Der Händler ist übrigens auch hier im Forum von daher ziemlich negatives Vorgehen muss man an der Stelle mal sagen.
Das der EVO Problembehaftet ist steht ja außer Frage.
Zusätzlich sind dazu jetzt noch Mängel aufgetaucht die mal nicht EVO typisch sind. Händler also normal angeschrieben und Frist gesetzt. Rückmeldung kam auch promt ich solle mich an den NIU Händler vor Ort wenden.
Thema Gewährleistung und Rechtsanspruch etc anscheinend völlig egal. Sei es drum.
Für mich ist das quasi ein querstellen der Nachbesserung somit eigentlich sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Was meint ihr? Er muss das entsprechend regulieren, da auch bei ihm gekauft somit unterliegt gegen ihn ein Gewährleistungsanspruch.
Der Händler ist übrigens auch hier im Forum von daher ziemlich negatives Vorgehen muss man an der Stelle mal sagen.
Das der EVO Problembehaftet ist steht ja außer Frage.
Zusätzlich sind dazu jetzt noch Mängel aufgetaucht die mal nicht EVO typisch sind. Händler also normal angeschrieben und Frist gesetzt. Rückmeldung kam auch promt ich solle mich an den NIU Händler vor Ort wenden.
Thema Gewährleistung und Rechtsanspruch etc anscheinend völlig egal. Sei es drum.
Für mich ist das quasi ein querstellen der Nachbesserung somit eigentlich sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Was meint ihr? Er muss das entsprechend regulieren, da auch bei ihm gekauft somit unterliegt gegen ihn ein Gewährleistungsanspruch.
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Re: NIU Wandlung Frage
Wieso stellt der sich quer? Er bietet dir doch an das ein anderer, offensichtlich näher liegender Händler, sich dem Problem annimmt. So lief das mit meiner Hamburger Buell auch. Völlig Problemlos. Zum Ortsansässigen Harley&Buell Händler und der hat sich gekümmert. Und nicht nur einmal. . .Stivikivi hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 11:46Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus bzw. eher die Frage wer kennt sich nicht aus
. . .
Für mich ist das quasi ein querstellen der Nachbesserung somit eigentlich sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Was meint ihr? Er muss das entsprechend regulieren, da auch bei ihm gekauft somit unterliegt gegen ihn ein Gewährleistungsanspruch.
Und wenn du was Verlässliches wissen will, musste eh zum Anwalt.
Stephan
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Re: NIU Wandlung Frage
Das Recht auf Wandlung besteht auch nur wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt. Wenn nicht hat man Anspruch auf Instandsetzung.
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Re: NIU Wandlung Frage
Nein damit weist er meines Verständnisses nach die Gewährleistung von sich. Selbiges wie wenn er sagt ja dann wende dich halt an den Hersteller.der niederrheiner hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 17:08Wieso stellt der sich quer? Er bietet dir doch an das ein anderer, offensichtlich näher liegender Händler, sich dem Problem annimmt. So lief das mit meiner Hamburger Buell auch. Völlig Problemlos. Zum Ortsansässigen Harley&Buell Händler und der hat sich gekümmert. Und nicht nur einmal. . .Stivikivi hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 11:46Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus bzw. eher die Frage wer kennt sich nicht aus
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Für mich ist das quasi ein querstellen der Nachbesserung somit eigentlich sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Was meint ihr? Er muss das entsprechend regulieren, da auch bei ihm gekauft somit unterliegt gegen ihn ein Gewährleistungsanspruch.
Und wenn du was Verlässliches wissen will, musste eh zum Anwalt.
Stephan
Gewährleistung übernehmen heißt ich kümmere mich drum hole wenn er aus der Nähe ist das Fahrzeug ab oder lasse den Kunden bei mir vorstellig werden zur Reperatur. Bei größeren oder wenn absehbar ist das die Reparatur länger dauert stelle ich entsprechend ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
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Re: NIU Wandlung Frage
Hast du denn schon mit dem angegebenen Händler gesprochen?!?
Stephan
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Re: NIU Wandlung Frage
Ja hab ich doch bereits geschrieben.der niederrheiner hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 19:54Hast du denn schon mit dem angegebenen Händler gesprochen?!?
Stephan
Kenne da auch so einen Händler aus dem Car Hifi Bereich der ist auch ganz bekannt dafür Gewährleistungsanspruche zu ignorieren und ihn interessiert nicht mal gesetzliches Rückgaberecht, Fernabgesetz etc. Lässt Bewertungen rigoros mit Drohungen löschen etc.
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Re: NIU Wandlung Frage
Nein. Ich mein den anderen Händler an den du dich wenden sollst. Wenn der dann sacht „Misch egal!“. Wird es blöd. . .
Stephan
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Re: NIU Wandlung Frage
Der andere Händler ist in Frankfurt und der schreibt in der Regel sowieso nicht zurück. Richtig unzuverlässig. Und das als "Premium" Händler.der niederrheiner hat geschrieben: ↑Do 4. Mai 2023, 06:27Nein. Ich mein den anderen Händler an den du dich wenden sollst. Wenn der dann sacht „Misch egal!“. Wird es blöd. . .
Stephan
Dann muss wohl ein Anwalt her.
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Re: NIU Wandlung Frage
Jep. Dann wird es schwierig. . .
Stephan
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