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TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Do 5. Okt 2023, 16:25
von helmriek
Hallo Kenner und Könner,
ich bin absolut neu hier und möchte einen Roller auf Elektroantrieb umbauen.
Erlischt damit die ABE? Oder lässt sich das (z.B. durch Drosselung) verhindern?
Wie komme ich an eine neue?
Kommt so ein Ding durch den TÜV?
Was muss ich dabei beachten?
Danke für Eure Hilfe!
Helmut

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Do 5. Okt 2023, 17:12
von Fasemann
Welcher Roller?
Welcher Umbausatz
Bleibt die Fahrzeugklasse erhalten?
Hat der Umbausatz Papiere/ Gutachten/ ....?

Du brauchst auf alle Fälle gute Nerven und eine Prüforganisation für für den Motortausch vielleicht eintragen kann/ will.

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Do 5. Okt 2023, 19:58
von dominik
Wie das bei 45er Rollern aussieht weiß ich nicht.

Alles was TüV pflichtig ist muss nach dem Umbau abgenommen werden. Das muss im Vorfeld gut mit dem Prüfer abgesprochen werden, sonst kann das in einem teuren Fiasko enden.

Für den Umbau muss dann eine vollständige Dokumentation erstellt werden inklusive Schaltpläne, Bedienungsanleitung, Entsorgungshinweise und allem was sonst noch so der deutsche Amtsschimmel haben will. Im schlimmsten Fall wird sogar eine EMV Messung verlangt, Prüfstandsläufe zur Leistungsermittlung sind dagegen lachhaft günstig und können natürlich auch verlangt werden.

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 23:05
von didithekid
Hallo Helmut,

es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Antriebseinheit (Motor und Motor-Controller) zu verwenden,
die aus einem in der EU zugelassenen Elektrofahrzeug stammt, wo der Motor mit ähnlicher Drehzahl läuft.
Dann ist schon einmal die Einhaltung der EU-EMC-Vorgaben als erfüllt zu argumentieren (vom dem Referenz-Fahrzeug her). Eine Messung (nur für ein Fahrzeug mit China-Komponenten ohne Dokumentation) würde da ggf. viel zu teuer.
Bei Abgaswerten aller Schadstoffe mit 0% ist der Rest für die Einzelabnahme einfach zu erbringen. Erreicht der E-Motor bei Vollgasgeschwindigkeit nicht ein mehr an Leistung und auch kein mehr an Geschwindigkeit, als das Fahrzeug früher mit Benzinmotor hatte, wird vermutlich auch die vorhandere (alte) Bremsanlage akzeptiert und nur die Motorumrüstung mit neuem Leergewicht, kW und km/h eingetragen.

Viele Grüße
Didi

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 09:15
von dominik
Eine Studie des nachfolgenden TüV Merkblattes gibt Aufschluss über die aktuell möglichen Forderungen.

Einzelgenehmigungsverfahren Fahrzeug und Mobilität 764 2021-08-18 MB FZMO 764
tuv-merkblatt764.pdf
(14.33 MiB) 73-mal heruntergeladen

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 10:36
von rainer*
Ich würde erst Kontakt zum TÜV-Mensch des Vertrauens suchen.
Die Fahrzeugklasse würde ich beibehalten (also nicht aus L1e ein L3e machen wollen).
Und dafür ein Fahrzeug mit COC als Teilespender nehmen. Dann ist der Prüfer eventuell bereit, auf bestimmte Tests zu verzichten und wertet das nur als Motortausch mit Änderung der Kraftstoffsorte.

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 12:18
von E-Bik Andi
Bei solchen Dingen würde ich mal Heiko Fleck kontaktieren ;) . Der baut alles auf E-Antrieb um, was vorher nen Verbrenner hatte- auch Boote und Zweiräder. So bekommst Du alle Info´s, wie Du das Projekt umsetzen kannst ohne Lehrgeld bezahlen zu müssen. Aber billig wird der Spaß nicht- da ist jeder käufliche E-Roller zigmal günstiger.

Re: TÜV bei selbst umgebauten E-Roller

Verfasst: Mo 30. Okt 2023, 11:06
von Afunker
Mal als Anmerkung/Hinweis:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... eiraedern/
Das gilt es zukünftig zu beachten. Ist mal wieder der Lobby der Prüforgas geschuldet und EU-Einheitlich nicht....
Habe dafür eigenes Thema eröffnet.