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Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 10:53
von Herbikum
Vielleicht kennt sich da jemand aus.

In meinen Rollerpapieren steht L3e, B, und ausgeschrieben dann "Leichtkraftrad". Die Versicherungen behandeln Leichtkraftrad und Leichtkraftroller unterschiedlich, ein Leichtkraftroller hat eine andere sog. Wagniskennziffer (WKZ) und ist damit deutlich günstiger versicherbar. Roller haben anscheinend weniger Unfälle.

Bisher hab ich da keinen Unterschied gemacht. Deshalb war mir der Eintrag "Leichtkraftrad" auch egal.

Nach Anruf in der Zulassungsstelle habe ich die Auskunft bekommen, dass diese bei den Eintragungen lediglich die EG-Fahrzeugklassen berücksichtigen. Diese geben also L3e und B ein und bekommen vom System (wohl KBA) ausgespuckt "Leichtkraftrad". Die Zulassungsstellen machen also gar keinen Unterschied zwischen Roller und Rad. Die Versicherungen schon. Die Versicherung sag wiederum, sie hält sich an die Angaben im Fahrzeugschein.

Nach der offiziellen DIN-Normung unterscheidet sich ein Motorroller dadurch, dass er über einen Durchstieg zwischen dem Sitz und der Frontkarosserie verfügt. Die offizielle Bezeichnung lautet, dass er ohne Knieschluss gefahren wird.

Jemand ne Idee? Als nächstes würde ich meiner Versicherung vorschlagen ihr ein Bild vom Roller zu schicken.

Re: Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 11:28
von Evolution
Ja, so habe ich es damals auch mit meiner Versicherung gemacht. Schicke ihr Fotos von Deinem Roller, nachdem Du vorher einen Sachbearbeiter angerufen hast. Dann erhälst Du günstrigere Konditionen.


viewtopic.php?f=12&t=5781&p=88058&hilit=HUK#p88112

Re: Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ

Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 20:00
von MEroller
Korrekt. Oder gleich damit vorfahren bei der Versicherung :D
Die Begründung meines WGV Maklers für den gravierenden Unterschied in der Haftpflichtversicherung: "Die Jungs fahren Leichtkraftrad. Roller fahren die Mädels." :lol:
Ich habe Trick 17 angewandt und mit der Zero meinen günstigen vR one Leichtkraftroller-Versicherungsvertrag übernommen :D

Re: Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ

Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 21:51
von turbofoen
MEroller hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 20:00
...
Die Begründung meines WGV Maklers für den gravierenden Unterschied in der Haftpflichtversicherung: "Die Jungs fahren Leichtkraftrad. Roller fahren die Mädels." :lol:
Ich habe Trick 17 angewandt und mit der Zero meinen günstigen vR one Leichtkraftroller-Versicherungsvertrag übernommen :D
Du hast dich als Frau verkleidet und ihm tief in die Augen geblickt?! Genial!

Re: Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ

Verfasst: Sa 1. Aug 2020, 16:42
von crassmike
Hallo,

habe das selbe Problem mit der Versicherung bei meinem ersten elektrischen NIU 125er.

Die Versicherung (HUK) hat mir mit der Fahrzeugklasse Leichtkraftroller ein Angebot gemacht, das 20 Euro günstiger war, als die Rechnung jetzt nach der Anmeldung. Auf die Nachfrage wurde mir gesagt „wir entscheiden das nach der KBA Fahrzeugklasse, die uns übermittelt wurde, da können wir nichts machen.

Ich werde jetzt mal bei der Stadt anfragen, ob das den Grund hat, der hier genannt wurde. Wenn nur die EU-Fahrzeugklasse ohne Unterscheidung Kraftrad/Roller zur Eintragung möglich ist, ist das ja eine ziemliche Zwickmühle mit der höheren Risikoeinteilung als Kraftrad.. :evil:

Grüße!

Re: Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ

Verfasst: Do 9. Nov 2023, 09:25
von EMaxi
Das Problem hatte ich mit meiner Versicherung auch. Nach der Zulassung meines Leichtkraftrollers stand im Schein Leichtkraftrad. Die Versicherung wollte sich partout nicht bewegen und mir den günstigeren Tarif für Roller einräumen, mit Verweis auf den Schein.

Nach einem Telefonat mit dem KBA (die haben Zugriff auf die Daten der Typengenehmigungen samt Zeichnungen), hat mir der Sachbearbeiter recht gegeben. Es handelt sich um einen Roller.

Mit dem Namen, Referat und Telefonnummer des Sachbearbeiters bin ich zur Zulassungsstelle. Nach ein paar Tagen hatte ich den berichtigten Schein. Hat nix gekostet. Die Zulassungsstelle hier ist meist aber recht kulant.

Grüße