Das ist zwar Deine Meinung, aber nicht geltendes Recht. Nehmen wir z.B. einen Forca mit 1000 Watt und 40 km/h, er ist zwar nicht zulassungsfähig, aber trotzdem ein Kfz. (maschinengetrieben, nicht an Gleise gebunden). Benötigt wird hier die FE Kl. M oder höherwertig und eine Versicherung, da die bbH mehr als 6 km/h beträgt.E-Biker hat geschrieben:Für Scooter, die nicht auf der Straße betrieben werden dürfen, ist eine Fahrerlaubnis logischerweise überflüssig. Da diese keiner Fahrzeugklasse entsprechen, gibt es dafür auch keine entsprechende Fahrerlaubnis.
Dass damit keine Mofas oder Kleinkrafträder gemeint sind, sollte klar sein - denn die dürfen ja auch auf der Straße betrieben werden. Somit kann man sich natürlich nicht auf das Spielzeug berufen.
Ein Muz Charly z.b. sollte aber ja auch in irgendeine Art von Tasche passen.
Taschen darf man - sofern sie keine Gefahrenstoffe enthalten - mitnehmen.
Stell Dir vor, Du fährst mit Deinem Pedelec auf einem Rad- oder Feldweg und ein nicht zugelassener Roller senst Dich um. Die Folgen sind ein kaputtes Pedelec und mindestens leichte Verletzungen bei Dir. Du kannst deshalb nicht zur Arbeit. Wer bezahlt das? Normalerweise die gegnerische Versicherung. Wenn die aber nicht vorhanden ist und der Fahrer kein Geld hat, dann sieht es schlecht aus. Um solche Dinge zu vermeiden, gibt es Regeln. Wenn Du noch mehr Ausführungen dieser Art brauchst, dann gib mir Deine E-Mail Adresse.
Gruß, Onkel Fritz