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Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?

Verfasst: Fr 11. Feb 2022, 09:08
von Evolution
Die Stadt Münster muss erneut über ein von blinden Menschen gefordertes Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das beschloss das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Donnerstag. Konkret geht es um einen Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, dessen Mitgliedern durch die stationslosen E-Scooter "unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen" Hindernisse und Barrieren in den Weg gestellt würden.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... np1taskbar

Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?

Verfasst: Fr 25. Feb 2022, 20:39
von Evolution
Blindenverband scheitert mit Freefloating-Verbot in Münster.

https://www.heise.de/news/E-Scooter-Bli ... ag.beitrag

Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?

Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 09:38
von achim
Ich kann das sogar nachvollziehen. Die Dinger sind mitunter extrem praktisch, aber es gibt so viele Vollidioten die die Scooter mitten auf dem Bürgersteig abstellen.
Statt Verboten wären drakonische Geldstrafen sinnvoller. Der letzte Fahrer sollte ja problemlos zu ermitteln sein.

Gruß,
Achim

Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?

Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 09:41
von Evolution
Dann wäre aber ein Datenaustausch zwischen Sharing-Firma und Ordnungsamt notwendig. Was würde die Sharing-Firma sagen?

Richtig!
"Das verletzt den Datenschutz!"

Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?

Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 10:19
von Fasemann
Mann könnte ja einfach ein paar Stellen definieren , da haben es die Juicer auch einfacher.

Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?

Verfasst: Sa 26. Feb 2022, 11:41
von Evolution
Das Modell des "Einhegens" wird bereits von einigen Städten angedacht und in Nürnberg praktiziert. Dabei werden die Nutzer verpflichtet, die Fahrzeuge nur an bestimmten Stellen abzuholen und zurückzubringen. Das Bereitstellen klappt ganz gut, das Abstellen wohl nicht so.

Dabei gebe es dafür eine technische Lösung: Die Abmeldung klappt nur an den legalen Plätzen, zum Beispiel durch NFC.